1. Hilfe für Vögel

Sie haben einen jungen, verletzten oder ausgehungerten Vogel gefunden und wissen nicht, was nun zu tun ist? Grundsätzlich gilt:

Verletzte und kranke Vögel, aber auch Jungvögel, gehören in die Hände von Fachleuten.

Hier finden sie alle wichtigen Informationen betreffend

  • flugunfähigen Jungvögeln
  • verletzten kleinen oder mittelgrossen Vögeln
  • verletzten oder ausgehungerten Greifvögeln und Eulen
  • toten Vögeln

 

Flugunfähige Jungvögel

Ein Jungvogel hat die besten Überlebenschancen, wenn er von den Altvögeln gefüttert und betreut wird. Eine goldene Regel lautet deshalb: Lassen Sie Jungvögel dort, wo sie sind! In den seltensten Fällen sind sie wirklich verlassen.

Weitere Informationen finden sie bei:
www.vogelwarte.ch - Jungvögel, was tun?

 

Verletzte kleine oder mittelgrosse Vögel

Ganz wichtig: bitte keine Panik! Ein Vogel sieht zerbrechlicher aus als er ist. Packen Sie Ihren Findling am besten zuerst in eine Kartonschachtel (mit Luftlöchern) oder einen Katzentransportkorb. Geben Sie kein Futter und kein Wasser, denn falsches Futter ist schädlicher als kein Futter. Rufen Sie dann bei einer der nachfolgenden Tierarztpraxen oder ausserhalb deren Öffnungszeiten bei der tierärztlichen Notfallnummer an, vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie den Vogel dort vorbei. Sollte der Vogel bereits 2-3 Stunden nachdem Sie ihn zu sich genommen haben sterben, können wir Sie beruhigen. Wir hätten ihm dann auch nicht helfen können!

Kleintierpraxis Buchholz
Dr. med. vet. Esther Pfeiffer
Dr. med. vet. Helene Lehmann-Leuzinger
Buchholzstr. 48
8750 Glarus
055 640 26 40

Tierklinik am Kreis
Dr. med. vet. Hanspeter Weber
Zaunweg 11
8754 Netstal
055 646 86 86

Tierarztpraxis Dr. med. vet. R. und K. Landerer
Bahnhofstr. 31a
8752 Näfels
055 622 20 20

Verletzte oder ausgehungerte Greifvögel und Eulen

Wichtig: Nicht anfassen! Auch geschwächte Greifvögel haben spitzige Krallen und wehren sich in der Regel. Rufen sie umgehend die Wildhut an. Die Zuständigkeiten der Wildhüter nach ihren Revieren und ihre Telefonnummern finden sie unter folgendem Link:
www.gl.ch - Wildhut und Fischerei

Wenn sie den zuständigen Wildhüter nicht erreichen, können Sie direkt mit folgenden Stellen Kontakt aufnehmen:

Für Greifvögel

Steven Diethelm
Vorderbergstrasse 83
8854 Siebnen
079 355 04 55

 

Für Singvögel, speziell Mauersegler

Urs Obrist
Dorfstrasse 39
8717 Benken
055 283 11 83 / 076 504 34 10

 

Tote Vögel

Alle tot gefundenen geschützten Tiere sind gemäss Art. 5 JSV meldepflichtig. Wenn Sie einen toten Vogel finden, nehmen Sie deshalb Kontakt mit uns auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Martin Stützle Präsident BirdLife Glarnerland
055 640 99 82

BirdLife Glarnerland ist interessiert zu erfahren, wo sich Todesfälle ereignen, um bei allfälligen Häufungen Lösungen für eine Entschärfung solcher «Vogelfallen» finden zu können. BirdLife Glarnerland ist weiter daran interessiert, seine Präparatesammlung auf diesem Weg zu erweitern.